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Vertragsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

WeDev-IT GmbH · Marke Deli Consulting · Stand 06.10.2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese AGB gelten für alle Leistungen der WeDev-IT GmbH, Opernring 1/R745-748, 1010 Wien, FN 624642t (Handelsgericht Wien), auch unter der Marke „Deli Consulting“ (im Folgenden „wir“), gegenüber ihren Kunden (im Folgenden „Kunde“).

(2) Wir schließen Verträge ausschließlich mit Unternehmern (§ 1 KSchG, in Deutschland § 14 BGB). Verbrauchergeschäfte sind ausgeschlossen. Mit der Annahme des Angebots bestätigt der Kunde, als Unternehmer zu handeln.

(3) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Was im Angebot ausdrücklich anders vereinbart ist, geht diesen AGB vor.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Unsere Angebote gelten bis zum darin genannten Datum. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot online annimmt (Eingabe des Namens und Bestätigung) oder schriftlich bestätigt. Wer online annimmt, bestätigt, den Kunden vertreten zu dürfen. Zum Nachweis speichern wir Name, Zeitpunkt und IP-Adresse der Annahme.

(2) Grundlage des Angebots sind die Angaben des Kunden im Erstgespräch. Sind diese wesentlich unrichtig, passen wir Leistungsumfang und Vergütung im Einvernehmen an.

§ 3 Leistungen

(1) Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot. Beim Wunschanfragen-System umfasst er insbesondere: Analyse der Ausgangslage, bis zu drei Wunschanfragen-Seiten für die vereinbarten Top-3-Wunschleistungen, ein Mess- und Tracking-System samt Auftrags-Tracker, die Einrichtung von Google-Ads-Kampagnen im Werbekonto des Kunden, die Vorqualifizierung der Anfragen, laufende Betreuung und Optimierung sowie die im Angebot genannten Boni.

(2) Wir erbringen diese Leistungen sorgfältig und fachgerecht. Einen wirtschaftlichen Erfolg – etwa Aufträge, Umsatz oder Gewinn – schulden wir nicht. Einzige Ausnahme ist die Anfragen-Garantie nach § 7. Zahlen und Potenzialrechnungen in Gesprächen und Unterlagen sind Schätzungen, keine Zusicherung.

(3) Zusätzliche Leistungen werden gesondert vereinbart. Wir dürfen geeignete Subunternehmer und Werkzeuge einsetzen.

§ 4 Mitwirkung des Kunden

(1) Der Kunde nimmt am Start-Gespräch teil, benennt eine entscheidungsbefugte Ansprechperson und stellt Projektfotos, Informationen und Zugänge (z. B. Website, Google-Konten) innerhalb von 7 Tagen nach Start zur Verfügung.

(2) Der Kunde kontaktiert jede Anfrage innerhalb von 24 Stunden (an Werktagen) und trägt das Ergebnis jeder Anfrage im Auftrags-Tracker ein.

(3) Seiten, Kampagnen, Budgets und Einstellungen werden nicht ohne Absprache mit uns geändert oder pausiert.

(4) Der Kunde ist für die Richtigkeit und Rechtmäßigkeit seiner Inhalte (z. B. Fotos, Texte, Preise, Gewerbeberechtigung) verantwortlich und hält uns insoweit gegenüber Dritten schad- und klaglos. Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung verschieben vereinbarte Termine; Mehraufwand können wir verrechnen.

§ 5 Vergütung und Zahlung

(1) Es gelten die Preise im Angebot, netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Das Werbebudget ist nicht Teil der Vergütung (§ 9).

(2) Die Setup-Pauschale ist zu 50 % bei Start (Annahme des Angebots) fällig und zu 50 %, sobald die erste qualifizierte Anfrage (§ 7 Abs. 2) eingegangen ist. Wir beginnen nach Eingang der ersten Hälfte. Bleibt die erste qualifizierte Anfrage aus, weil der Kunde seine Mitwirkungspflichten (§ 4) verletzt oder die Werbung pausiert, wird die zweite Hälfte 30 Tage nach Go-live fällig.

(3) Die Betreuungsgebühr wird ab Go-live monatlich im Voraus verrechnet. Go-live ist der Tag, an dem Seiten und Kampagnen erstmals live geschaltet sind; wir teilen ihn in Textform mit.

(4) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Bei Zahlungsverzug gelten die Verzugszinsen und die Pauschale für Betreibungskosten nach §§ 456, 458 UGB. Nach erfolgloser Mahnung dürfen wir unsere Arbeit bis zur Zahlung unterbrechen. Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder gerichtlich festgestellten Forderungen aufrechnen.

§ 6 Abnahme und Gewährleistung

(1) Nach Fertigstellung übergeben wir Seiten und Kampagnen mit einem Übergabeprotokoll. Der Kunde prüft innerhalb von 10 Werktagen und meldet Mängel in Textform. Danach, spätestens aber mit Go-live, gilt die Leistung als abgenommen.

(2) Funktioniert eine Leistung nach Abnahme nicht wie im Angebot beschrieben, bessern wir sie innerhalb von 90 Tagen ab Abnahme kostenlos nach. Gewährleistungsansprüche verjähren 6 Monate nach Abnahme; die Vermutung der Mangelhaftigkeit (§ 924 ABGB) ist ausgeschlossen.

(3) Für Ausfälle und Änderungen von Diensten Dritter (z. B. Google, Hosting, Kalender- oder Software-Anbieter) übernehmen wir keine Gewähr.

§ 7 Anfragen-Garantie

(1) Gehen in den ersten 90 Tagen ab Go-live (Garantiezeitraum) nicht mindestens 20 qualifizierte Anfragen ein, erbringen wir die vereinbarte Betreuung danach ohne Betreuungsgebühr weiter, bis seit Go-live insgesamt 20 qualifizierte Anfragen eingegangen sind (Garantieverlängerung). Eine Rückerstattung bereits bezahlter Vergütung ist ausgeschlossen. Das Werbebudget ist nicht Teil der Garantie: Es läuft auch in der Garantieverlängerung weiter und wird vom Kunden direkt an Google bezahlt.

(2) Qualifiziert ist eine Anfrage, die über die von uns eingerichteten Seiten, Kampagnen oder die Terminbuchung eingeht und passend zu den Top-3-Wunschleistungen, im vereinbarten Einzugsgebiet, mit echten Kontaktdaten und einem Budget über dem vereinbarten Mindestwert. Top-3-Wunschleistungen, Einzugsgebiet und Mindestwert werden im Start-Gespräch in Textform festgelegt. Ob daraus ein Auftrag wird, ist nicht maßgeblich. Gezählt wird anhand des Auftrags-Trackers; mehrere Anfragen derselben Person zum selben Vorhaben zählen einmal.

(3) Die Garantie setzt voraus, dass während des Garantiezeitraums und der Garantieverlängerung durchgehend (a) jede Anfrage innerhalb von 24 Stunden (an Werktagen) kontaktiert wird; (b) Start-Gespräch, Projektfotos und Zugänge innerhalb von 7 Tagen nach Start vorliegen; (c) ein Werbebudget von mindestens 1.500 € pro Monat durchgehend läuft; (d) das Ergebnis jeder Anfrage im Auftrags-Tracker eingetragen wird; und (e) Seiten und Werbung nicht ohne Absprache geändert oder pausiert werden. Ist das Werbekonto aus Gründen beim Kunden gesperrt oder eingeschränkt, ruht die Garantie.

(4) Der Anspruch ist innerhalb von 14 Tagen nach Ablauf des Garantiezeitraums in Textform geltend zu machen. Die Garantieverlängerung endet mit Eingang der 20. qualifizierten Anfrage seit Go-live (ab dem folgenden Monat wird die Betreuungsgebühr wieder verrechnet), mit Wegfall einer Voraussetzung nach Abs. 3 oder mit Kündigung durch den Kunden.

§ 8 Laufzeit und Kündigung

(1) Die Betreuung beginnt mit Go-live und hat eine Mindestlaufzeit von 90 Tagen. Danach läuft sie unbefristet weiter und ist von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform kündbar, erstmals zum Ende der Mindestlaufzeit.

(2) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt – insbesondere bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen trotz Mahnung oder bei schwerer Verletzung wesentlicher Pflichten trotz Aufforderung.

(3) Eine Kündigung lässt die Setup-Pauschale und bereits erbrachte Leistungen unberührt.

§ 9 Werbebudget und Werbekonto

(1) Das Werbebudget zahlt der Kunde direkt an Google bzw. den jeweiligen Werbeanbieter. Das Werbekonto läuft auf den Kunden; wir erhalten für die Dauer der Betreuung Verwaltungszugriff.

(2) Wir gestalten Anzeigen sorgfältig nach den Richtlinien des Anbieters. Für dessen Entscheidungen – etwa abgelehnte Anzeigen, Klickpreise, Kontoprüfungen, Einschränkungen oder Kontosperren – haften wir nicht. Wir unterstützen den Kunden bei der Klärung.

§ 10 Gebietsschutz

(1) Solange die Betreuung aufrecht ist (einschließlich einer Garantieverlängerung), gewinnen wir im vereinbarten Einzugsgebiet für keinen anderen Betrieb desselben Gewerks Anfragen für die vereinbarten Wunschleistungen. Gewerk, Einzugsgebiet und Wunschleistungen sind die im Start-Gespräch in Textform festgelegten.

(2) Der Gebietsschutz gilt nicht für andere Gewerke, andere Leistungen, Gebiete außerhalb des Einzugsgebiets und allgemeine IT-Leistungen der WeDev-IT GmbH. Er endet mit Ende der Betreuung.

§ 11 Eigentum und Nutzungsrechte

(1) Werbekonto, Wunschanfragen-Seiten, Texte, Kampagnen und die erhobenen Daten (insbesondere Anfragen und Tracker-Einträge) gehören dem Kunden – auch nach Vertragsende. Mit vollständiger Bezahlung der Setup-Pauschale erhält der Kunde das zeitlich und räumlich unbeschränkte, übertragbare Recht, die für ihn erstellten Ergebnisse zu nutzen und zu bearbeiten. Bis dahin behalten wir uns diese Rechte vor; die Nutzung im Rahmen des Vertrags ist dem Kunden bis dahin widerruflich gestattet.

(2) Bei Vertragsende übergeben wir auf Wunsch innerhalb von 14 Tagen die Zugänge und exportierbaren Daten. Unsere allgemeinen Werkzeuge, Vorlagen, Software (z. B. die Software des Auftrags-Trackers) und unser Know-how bleiben bei uns.

§ 12 Haftung

(1) Wir haften nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Entgangenen Gewinn und Folgeschäden ersetzen wir nur bei Vorsatz.

(2) Außer bei Vorsatz ist die Haftung der Höhe nach mit der Vergütung begrenzt, die der Kunde in den letzten 12 Monaten vor dem Schadensereignis an uns bezahlt hat (ohne Werbebudget).

(3) Diese Beschränkungen gelten nicht für Personenschäden. Schadenersatzansprüche sind innerhalb eines Jahres ab Kenntnis von Schaden und Schädiger gerichtlich geltend zu machen.

§ 13 Datenschutz, Vertraulichkeit und Referenzen

(1) Beide Seiten behandeln vertrauliche Informationen der anderen Seite vertraulich, auch nach Vertragsende.

(2) Soweit wir personenbezogene Daten der Anfragenden für den Kunden verarbeiten, ist der Kunde Verantwortlicher und wir sind Auftragsverarbeiter. Dafür gilt unser Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO, den wir mit dem Angebot oder auf Anfrage übermitteln.

(3) Wir nennen den Kunden nur mit seiner vorherigen Zustimmung in Textform als Referenz (z. B. Name, Logo, Ergebnisse, Fallstudie).

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht in Wien; wir dürfen den Kunden auch an seinem Sitz klagen.

(2) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform (E-Mail genügt). Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

(3) Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An ihre Stelle tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

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